Tankarmaturen
40323
Für die Aufstellung und den Betrieb der Lagertanks gelten die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Wasserhaus-haltsgesetz (WHG), der Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF), den jeweiligen Prüfzeichen/Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen sowie die Anlagen verordnung (VAwSF) Ihres Bundeslandes. Abbildung unverbindlich,technische Änderungen vorbehalten.
40323 Einfüllarmatur
mit Tankwagenkupplung G 2″
80969 Entlüftungskappe
G 2″a schwarz
40163 Überfüllsicherung und Entlüftung
- Empfohlen für Frischöl- und Altöltanks unter 1.250 Litern Inhalt
- Verpflichtend für Frischöl- und Altöltanks ab 1.250 Litern Inhalt
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